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BGH, 25.02.1983 - 2 StR 815/82 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nachträgliche Strafzumessungsentscheidung aufgrund einer Gesamtwürdigung - Möglichkeit entgegen des Verbots der "reformatio in pejus" unter Einbeziehung von Verurteilungen zu Geldstrafen nachträglich auf eine Gesamtfreiheitsstrafe zu erkennen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.09.1974 - 3 StR 217/74
Nichtgebrauchmachen von der Möglichkeit der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe …
Auszug aus BGH, 25.02.1983 - 2 StR 815/82
Dies ist jedoch nicht mit dem gesetzgeberischen Ziel der durch § 55 StGB ermöglichten nachträglichen Strafzumessungsentscheidung aufgrund einer Gesamtwürdigung zu vereinbaren (BGHSt 25, 382, 384). - BGH, 21.05.1975 - 3 StR 71/75
Zusätzliche Geldstrafe neben der Freiheitsstrafe bei Steuerhinterziehung und …
Auszug aus BGH, 25.02.1983 - 2 StR 815/82
Doch bestünde in einer neuen Hauptverhandlung insoweit die Möglichkeit, unter Einbeziehung auch der Verurteilungen zu Geldstrafen nur noch auf eine Gesamtfreiheitsstrafe zu erkennen, wegen des Verbots der "reformatio in pejus" (§ 358 Abs. 2 StPO) nicht mehr (BGH, Beschluß vom 21. Mai 1975, 3 StR 71/75 (S)), so daß es lediglich der Zurückverweisung der Sache zur Nachholung der Entscheidung über die Bildung einer Gesamtgeldstrafe bedarf.".